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9.12.2008 Deutschland: Hundegesetz soll am 1. März in Kraft treten. Als letztes Bundesland plant Sachsen-Anhalt die Einführung eines Hundegesetzes für den 1. März des kommenden Jahres.

Von Michael Bock. Magdeburg.
Die zähen Verhandlungen über ein Kampfhundegesetz für Sachsen-Anhalt haben gestern eine weitere Hürde genommen. Der Landtag leitete einen erneut geänderten Gesetzentwurf an den Innenausschuss weiter. Im Dezember soll das Parlament endgültig über das Papier entscheiden. Geplant ist, dass das Hundegesetz am 1. März 2009 in Kraft tritt. Die Koalitionsfraktionen CDU und SPD hatten sich nach jahrelangem Gezerre im Oktober auf einen neuen Entwurf geeinigt, um hohe Kosten für die Kommunen zu vermeiden. Nunmehr sollen – anders als zunächst geplant – nicht alle Hunde im Land mit Chips gekennzeichnet, mit einer Haftpflichtversicherung ausgestattet und in einem landesweiten Register erfasst werden. Eine solche Regelung soll nur für Vierbeiner gelten, die ab dem 1. März 2009 geboren werden. Eine Ausnahme bilden Hunde von vier als gefährlich eingestuften Rassen. Hier sollen auch alle bereits heute lebenden Tiere erfasst werden. Das gilt ebenso für Hunde anderer Rassen, die schon einmal zugebissen haben. Der geplante Wesenstest und Maulkorb- sowie Leinenzwang für die vier als gefährlich geltenden Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier und für auffällig gewordene Hunde anderer Rassen sollen auch in dem überarbeiteten Gesetz Bestand haben. Bei Hunden, die in einem Wesenstest ihre Ungefährlichkeit nachweisen, sollen die Auflagen entfallen. Die erneute Änderung des Gesetzentwurfs war als Reaktion auf Anfang September bekanntgewordene Berechnungen des Innenministeriums erfolgt. Dieses hatte die Kosten für den Aufbau eines landesweiten Melderegisters für alle Hunde auf 3,2 Millionen Euro beziffert. Die SPD nannte diese Kosten "unvertretbar hoch" und forderte Änderungen. Die inzwischen abgespeckte Variante soll den Aufwand deutlich verringern. Über ein Kampfhundegesetz wird in Sachsen-Anhalt seit Jahren diskutiert. Die oppositionelle FDP bezweifelt die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes. FDP-Politiker Guido Kosmehl sprach gestern von "Augenwischerei". Den Menschen werde Sicherheit nur vorgegaukelt, sagte er. Der Linken reichen Haftpflichtversicherung und Kennzeichnungsp nicht aus. "Das Gesetz ist geeignet, im präventiven Bereich Maßstäbe zu setzen", sagte dagegen Jens Kolze (CDU). Laut Bernward Rothe (SPD) wurde "eine gute Regelung" gefunden. Sachsen-Anhalt ist das einzige Bundesland, in dem es noch kein Kampfhundegesetz gibt. Die SPD hatte zunächst eine Rasseliste mit elf Rassen gefordert. Nach heftigem Widerstand der CDU war als Kompromiss die Beschränkung auf vier Hunderassen ausgehandelt worden.

Quelle: http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/sachsen_anhalt/?em_cnt=1222071