Derzeit bekannte Statistik der getöteten Hunde

Pitbullartige Hunde, die keinen Stammbaum nachweisen können, werden in einem sogenannten, durch das Ministerium für Landbau und Fischerei (LNV) errichteten, Laser- Asiel untergebracht. Der Hund verbleibt dort bis zur Urteilsverkündung. Bis dahin kann ein halbes Jahr vergehen. Der Eigentümer darf keinen Kontakt zum Hund unterhalten. Die Forderung des Staatsanwalts entspricht dem Pitbullgesetz von 1993, was bedeutet, dass der Hund aus dem Verkehr gezogen wird. Den Halter erwartet eine Geldbuße oder Gefängnisstrafe und der Hund wird getötet.

Die Tötungen der Hunde haben seit 2000 extrem zugenommen. So wurden getötet:

2000 wurden aufgrund dieses Gesetzes 50 Hunde verschleppt und umgebracht

2004 wurden 218 Hunde verschleppt, davon 197 umgebracht

2005 wurden 415 Hunde verschleppt und 348 umgebracht

2006 wurden 514 Hunde verschleppt, davon 461 umgebracht

Quellens: http://www.nu.nl/ und http://www.telegraaf.nl/