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1.12.2008 Schweiz: Zürich – Vier Kampfhunderassen werden verboten

Der Kanton Zürich führt ein Kampfhundeverbot ein. Die Stimmberechtigten haben sich deutlich für die entsprechende schärfere Variante eines neuen Hundegesetzes ausgesprochen. Die Stimmbeteiligung betrug 50,5 Prozent.

Anlass für die Gesetzesrevision war eine Pitbull-Attacke in Oberglatt ZH vor drei Jahren, bei der ein Kind getötet wurde. Dass das aus dem Jahr 1971 stammende Hundegesetz aktualisiert werden muss, war denn auch kaum bestritten.

Die Hauptvorlage, die von Regierungs- und Kantonsrat unterstützt wurde, wurde ganz klar mit 80 Prozent Ja gutgeheissen (303 466 zu 76 393 Stimmen). Sie wollte unter anderem eine Bewilligungspflicht für das Halten von «Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial» einführen.

Aber auch die Variante, die ein Verbot von Kampfhunden vorsieht, wurde angenommen (61 Prozent Ja - 237 898 zu 151 240). Bei der Stichfrage entschied sich das Stimmvolk mit 55 Prozent für die schärfere Variante mit dem Verbot. Somit wird diese Vorlage umgesetzt.

Es werden voraussichtlich die vier Rassen American Pitbull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Staffordshire Bullterrier verboten. Bisher gilt für diese Rassen bloss eine Maulkorb- und Leinenpflicht.

Mit dem Verbot zieht der Kanton Zürich gleich mit den Kantonen Genf und Wallis. Dort hiessen die Stimmberechtigten im vergangenen Februar eine Initiative gut, die ein Verbot solcher Hunde verlangte. In verschiedenen weiteren Kantonen wurden bisher Verbote zwar erwogen, schliesslich aber eine Bewilligungspflicht und strenge Auflagen als sinnvoller erachtet.

600 Kampfhunde dürfen weiterleben

Von den 60 000 Hunden im Kanton Zürich gehören heute rund 500 bis 600 Tiere zu den gefährlichen Rassen. Diese Tiere dürfen im Kanton weiterleben, wie Sicherheitsdirektor Hans Hollenstein (CVP) am Sonntag vor den Medien sagte. Die Besitzer dieser Tiere müssten aber - bis spätestens drei Monate nach Inkrafttreten der Regelung - eine Haltebewilligung einholen.

Grundsätzlich sei er froh darüber, dass der Kanton Zürich ein zeitgemässes Gesetz zur Regelung des Zusammenlebens von Mensch und Hund erhalte. Bei der Frage des Kampfhundeverbotes sei das Volk nun eben stärker dem Gefühl gefolgt und nicht wie der Regierungs- und Kantonsrat den rationalen Argumenten der Fachleute.

Die Umsetzung des Kampfhundeverbotes ist laut Hollenstein zwar «eine anspruchsvolle Aufgabe», sie werde aber sofort angegangen.

Zweifel an Umsetzbarkeit

Zweifel an der Umsetzbarkeit des Kampfhundeverbots äussert Hansruedi Weinmann, Präsident der Zürcher Sektion der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft. Das Gesetz sei populistisch und spiegle eine Sicherheit vor, die es nicht gebe.

Die Tragödie von Oberglatt hätte laut Weinmann auch mit dem neuen Gesetz nicht verhindert werden können, da die Hunde damals illegal in die Schweiz eingeführt worden seien. Und jeder Halter eines Kampfhundes werde ja wohl künftig die Abstammungspapiere vernichten und behaupten, es handle sich «bloss» um einen Mischling.

EVP-Kantonsrat Peter Reinhard als Vertreter des Komitees für das Kampfhundeverbot hofft, dass sich die Kantonsregierung nun für ein nationales Verbot von Kampfhunden stark macht. Er ist erfreut, dass die Stimmberechtigten «den Schutz der Menschen» in den Vordergrund gestellt hätten. Seiner Ansicht nach sind die «fragwürdigen Statussymbole» schlicht nicht nötig.

Quelle: SDA/ATS: http://www.20min.ch/news/dossier/abstimmresultat/story/16506761

Auf unsere Anfrage zur aktuellen kantonalen derzeitigen Verbotsregelung für gewisse Rassen erhielten wir folgende Antwort per Mail:

Die Schweizer Tierschutzgesetzgebung sieht kein Verbot für bestimmte Hunderassen vor. Dagegen ist für alle in der Schweiz lebenden Hundebesitzer eine Hundeausbildung obligatorisch.
Es liegt in der Kompetenz der Kantone, eigene (verschärfte) Hundegesetze zu erlassen, so wie es im Kanton Zürich neulich geschehen ist. Entsprechend liegt es aber auch in der Kompetenz der entsprechenden Kantone, die Vollzugsfragen zu regeln. Daher muss ich Sie mit Ihren Fragen an die entsprechenden Kantone verweisen. Eine Adressliste mit allen kantonalen Veterinärämtern der Schweiz finden Sie im Internet unter: http://www.bvet.admin.ch/themen/veterinaerdienst_ch/00996/index.html?lang=de
 
mit freundlichen Grüssen
Infodesk
Bundesamt für Veterinärwesen
Schwarzenburgstrasse 155, CH-3097 Bern-Liebefeld
Telefon +41(0)31 323 30 33
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Entwurfsfassung Schweizer Hundegesetz-Revision am Herbst 2008 >>> download
Obligatoische Hundeausbildung ab Herbst 2008 >>> download

Kantonale Veterinärdienste
Das Bundesrecht beauftragt in den meisten Fällen die Kantone
mit dem Vollzug. Bei diesen finden wir denn auch die meisten Funktionen des staatlichen Veterinärdienstes.
Der Kantonstierarzt bzw. die Kantonstierärztin leitet den kantonalen Veterinärdienst. Zu den Aufgaben gehören die Überwachung der Tiergesundheit und des Tierschutzes im Kantonsgebiet, die Aufsicht über den Viehhandel und über die Fleischhygiene in den Schlachtanlagen, das Erteilen von Bewilligungen für Tierversuche und für die Haltung von Wildtieren.

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