<<< zurück

23.06.2008 Niederlande: Unser Schriftverkehr mit der Botschaft in NL zur Einreise in die Niederlande.

Hier die Antwort der Niederländischen Botschaft. Aber hier auch der Text von den Webseiten, die der Aussage komplett widersprechen:

From: Peter Löwisch [mailto:info@medien-loewisch.de]
Sent: woensdag 11 juni 2008 10:11
To: BLN-LNV
Subject: RAD - neue Entwicklung - Tourismus
Importance: High


Sehr geehrte Frau Lambeck,
 
nach dem Bericht der "Weisen", der Pressemiteilung des Landwirtschaftministeriums (Ministerin Verburg) von vorgestern und der Verhandlung vor der Zweiten Kammer gestern wird die RAD durch ein neues Gesretz abgelöst. Dieses neue Gesetz soll nicht auf das Aussehen des Hundes, sondern auf sein Verhalten stützen. Ein Test soll erarbeitet werden. Die bisher noch in Laser Asielen einsitzenden Hunde sollen nach Überprüfung schnellstmöglich an ihre Halter zurück gegeben werden.
 
Sie hatten mir am 24.04.2007 auf meine Anfrage gemailt: "Seit 1993 ist die Einfuhr in die Niederlande von Hunden des Typs Pitbull-Terrier verboten. Dies sind Hunde, die in wesentlichem Maße den Kennzeichen entsprechen, die in der Regelung über aggressive Tiere (RAD) aufgeführt sind. Für Hunde, die sehr den Pitbullartigen gleichen, wie z. B. den amerikanischen Staffordshire-Terrier und den Bullterrier, gilt, dass sie nur dann erlaubt sind, wenn sie einen durch die Fédération Cynologique Internationale (FCI) anerkannten Stammbaum haben. Hiervon kann keine Ausnahme gemacht werden; auch nicht für die Hunde, die allen deutschen Regelungen genügen. Wenn man in den Niederlanden mit o.a. Hundetyp, dessen Einfuhr in die Niederlande verboten ist, angehalten wird, dann wird der Hund beschlagnahmt."
 
Meine Frage nun an Sie ist, wie wird es nach der neuesten Entwicklung nun mit Touristen gehandhabt. Dies ist im Hinblick auf die beginnende Touristensaison wichtig. 
Können Touristen jetzt gefahrlos mit ihren Hunden, seien sie auch "pit bull artig" und auch ohne FCI Stammbaum, Urlaub in den Niederlanden machen?  
 
Mit herzlichem Dank für Ihre Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Peter Löwisch

 
Sie und Ihr Hund sind bei uns herzlich willkommen!
In den vergangenen Monaten entstand in Deutschland eine gewisse Unsicherheit darüber, welche Hunde man bei Reisen in die Niederlande mitnehmen darf. Zeitungsberichten und im Internet geführten Diskussionen kann man entnehmen, dass es keine Klarheit über die genauen Vorschriften gibt. Will man etwa in den Niederlanden Hunde aus dem Ausland fern halten? Das Gegenteil ist der Fall. Deutsche Hunde sind in den Niederlanden ebenso willkommen wie ihre Besitzer. Die Bestimmung, um die es geht, beinhaltet, dass es verboten ist, Hunde des Typ Pitbull-Terrier in die Niederlande einzuführen. Hunde aber, die Pitbull-Terriern nur ähneln, etwa American Staffordshire-Terrier und Bullterrier, sind in den Niederlanden erlaubt, vorausgesetzt, sie verfügen über einen Stammbaum, der von der FCI, der Fédération Cynologique Internationale, anerkannt wurde. Ausnahmen können hierbei nicht gemacht werden, auch nicht bei Hundearten, die den deutschen Bestimmungen genügen.
Die niederländische Einfuhrbestimmung entspricht in groben Zügen der deutschen Gesetzgebung. Seit April 2001 ist auch in Deutschland die Einfuhr bestimmter Hundearten wie Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier verboten.
Um Menschen und Tiere zu schützen wurde in den Niederlanden 1993 die Regelung über aggressive Tiere (RAD) nach einigen ernsten Zwischenfällen mit Pitbull-Terriern, von denen manche tödlich endeten, in Kraft gesetzt. Pitbull-Terrier gelten als Kampfhunde, die eine Gefahr für ihr Umfeld darstellen können.
Um zu entscheiden, ob ein Hund zur Art des Pitbull-Terriers gehört, wurden die Kennzeichen dieser Hundeart in der RAD festgelegt. Wenn ein Hund diesen Kennzeichen in hohem Maße entspricht, ist er in den Niederlanden verboten und wird in Verwahrung genommen.
Wenn Sie als Deutscher mit Ihrem Hund, der nicht dem Typ des Pitbull-Terriers entspricht, den Urlaub in den Niederlanden verbringen, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen, dass Ihr Hund in Verwahrung genommen wird. Ähnelt Ihr Hund aber der Hundeart Pitbull-Terrier, sorgen Sie bitte für einen von der FCI anerkannten Stammbaum, damit Sie nachweisen können, dass Ihr Hund kein Pitbull-Terrier ist. Falls Sie mit ihrem Hund die niederländische Küste besuchen möchten, seien Sie bitte achtsam. An manchen Stränden gilt während der Sommermonate zu bestimmten Zeiten ein Hundeverbot oder Hunde dürfen nur an der Leine gehalten werden.
Wenn Sie mehr Informationen zu diesem Thema wünschen, wenden Sie sich bitte an das Niederländische Büro für Tourismus und Convention (Tel: 01805 343322).
http://bln.niederlandeweb.de/de/content/community/Niederlande/Tourismus/hund_willkommen
 
Einfuhrbestimmungen für Heimtiere
Hunde, Katzen und Frettchen
Wenn Sie in die Niederlande reisen, sind seit Oktober 2004 folgende Dokumente für Hunde, Katzen und Frettchen erforderlich:
Hunde, Katzen und Frettchen haben einen EU-Pass nötig, wenn sie ins Ausland auf Reisen gehen. Dieser Pass enthält eine Beschreibung des Tieres, den Namen und die Adresse des Eigentümers und den Nachweis der Impfung gegen Tollwut (Rabies). Das neue Dokument ersetzt alle in Europa benutzten Pässe und artgleiche Dokumente über die Ausfuhr von Tieren ins Ausland.
Hunde, Katzen und Frettchen müssen gegen Tollwut (Rabies) geimpft werden. Dies kann ein Tierarzt tun. Derselbe Tierarzt ist auch berechtigt, einen Vermerk über die Impfung in dem EU-Pass zu machen.
Die Eigentümer sind verpflichtet, eine Identifikation bei ihren Tieren anbringen zu lassen. Dies kann der Tierarzt tun. In den Niederlanden wird vor allem der "elektronische Transponder" (Chip) benutzt, der unter der Haut angebracht wird. Neben dem Chip ist auch eine Tätowierung als Identifikation erlaubt.
Seit 1993 ist die Einfuhr in die Niederlande von Hunden des Typs Pitbull-Terrier verboten. Dies sind Hunde, die in wesentlichem Maße den Kennzeichen entsprechen, die in der Regelung über aggressive Tiere (RAD) aufgeführt sind. Für Hunde, die sehr den Pitbullartigen gleichen, wie z.B. den amerikanischen Staffordshire-Terrier und den Bullterrier, gilt, dass sie nur dann erlaubt sind, wenn sie einen durch die Fédération Cynologique Internationale (FCI) anerkannten Stammbaum haben. Hiervon kann keine Ausnahme gemacht werden; auch nicht für die Hunde, die allen deutschen Regelungen genügen.
http://bln.niederlandeweb.de/de/content/community/Ausweis/heimtiere/start_html
 
 
 
 
----- Original Message -----
From: BLN-LNV
To: info@medien-loewisch.de
Sent: Thursday, June 19, 2008 4:45 PM
Subject: re: RAD - neue Entwicklung - Tourismus

Sehr geehrter Herr Löwisch,
 
am 1. Januar 2009 wird in den Niederlanden die neue Gesetzgebung in Bezug auf aggressive Hunde in Kraft treten.
Bis dahin dürfen alle Hunde in die Niederlanden einreisen. Nur wenn ein Hund sich aggressiv verhält, kann dieser eingezogen werden.
Mehr Informationen hierzu werden wir demnächst auf der Internetseite www.niederlandeweb.de publizieren.
 
Die Einreisebestimmungen für Haustiere finden Sie hier:
 
http://www.bmelv.de/cln_044/nn_753012/DE/07-SchutzderTiere/Heimtiere/Heimtierausweis.html__nnn=true
http://www.minlnv.nl/portal/page?_pageid=116,1640387&_dad=portal&_schema=PORTAL&p_document_id=1110
 
Mit freundlichem Gruß
 
Botschaft des Königreichs der Niederlande
Abteilung Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität
Klosterstraße 50
10179 Berlin