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14.04.2008 Kärnten - ORF
BZÖ: "Hunde-Führschein" für Kampfhund

Halter von Kampfhunden sollen künftig einen Hunde-Führschein besitzen. Landes-Tierschutzreferent Uwe Scheuch (BZÖ) hat am Montag einen entsprechenden Vorstoß im Landtag ankündigt.
 
Scheuch hofft auf Einigkeit im Landtag
Tierschutz sei auch Menschenschutz, so begründet Landesrat Uwe Scheuch seinen Vorstoß nach einem Hunde-Führschein. Jüngster Anlass ist ein Rottweiler, der in Klagenfurt eine Frau angefallen und verletzt hat. Scheuch fordert nun strengere Auflagen für Hunde-Besitzer und eine Gesetzesänderung. Zwar sei dafür das Ressort von Landesrat Reinhart Rohr (SPÖ) zuständig, weil eine Änderung des Landespolizei-Sicherheitsgesetzes nötig sei, Scheuch hofft aber auf eine Einigung aller Parteien im Landtag: "Die Forderungen gehen ganz klar in die Richtung eines verpflichtenden Hunde-Führscheines, der auf mehreren Ebenen regelt, wie mit den Hunden umzugehen ist."
 
Vor Anmeldung: Ausbildung für Hund und Halter
Anleihen nimmt Uwe Scheuch am oberösterreichischen Modell. Demnach sollen die Hundehalter zu einer theoretischen und praktischen Ausbildung verpflichtet werden, bevor sie den Hund anmelden dürfen. Ebenso müssen die Halter eine Ausbildung des Hundes vorweisen können. Uwe Scheuch kann sich vorstellen, dass der Hundehalter künftig auch ein polizeilichen Führungszeugnis vorlegen muss, bevor er die Lizenz zum Halten von sogenannten Kampfhunden erhält. Dabei handle es sich laut Scheuch um jene Rassen, die ein Gefahrenpotenzial in sich bergen – wie zum Beispiel Rottweiler, Terrier, Pitbulls und Doggen.
Stufenweise könnte der Hunde-Führschein auch auf andere Rassen ausgeweitet werden, so Scheuch. Er schlägt zudem vor, dass auch Halter, die bereits einen Hund haben, nachträglich einen Hundeführ-Schein machen sollten.
 
Hunde-Chip: Leichtere Aufklärung bei Attacken. Ab 1. Juni müssen alle Hunde per Gesetz einen Chip tragen. Das werde es im Fall von Hunde-Attacken leichter machen, Daten über Hund und Herrl zu finden, so Uwe Scheuch.
 
ÖVP: Abrichteverbot und Bewilligungspflicht. ÖVP-Landerat Josef Martinz reagierte auf die Ankündigung Scheuchs mit dem Hinweis, er selbst habe den Hunde-Führschein bereits vor vier Jahren gefordert. Martinz: "Endlich wird Tierschutzreferent Scheuch wach. Ich wiederhole gerne die Forderungen, denn die Vorfälle belegen, dass eine gesetzliche Regelung dringend notwendig ist." Martinz sagte, er fordere ein Abrichte-Verbot. Es gebe keinen Grund, dass Privatpersonen einen Hund zu einem so genannten Kampfhund ausbilden, der jederzeit einen Mitmenschen anfallen kann. Weiters fordere Martinz eine Bewilligungspflicht für bestimmte Hunde-Rassen, wie beispielsweise Dobermann, Pitpullterrier oder Rottweiler im Landespolizeigesetz.
 
"Intensiver, mehrtägiger Befähigungskurs"
"Die Meldung muss bei der Gemeinde erfolgen, weil man dort auch vernetzte Informationen hat. Die Dauer des Befähigungskurses wird nicht so kurz sein. Wenn man bedenkt, dass man heutzutage sogar, wenn man einen Fisch fangen will, einen Ein-Tages-Kurs besuchen muss, ist es nachvollziehbar, dass man – wenn man einen Hund halten möchte – auch im Interesse des Tieres und der Mitmenschen eine entsprechende Befähigung erwirbt. Das soll sicherlich eine intensivere Ausbildung sein, die nicht innerhalb eines Tages möglich ist", so der Landesrat.
 
Quelle: http://kaernten.orf.at/stories/270649/