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22.3.2008 Schweiz: Kommission will ein Kampfhundeverbot.
Das neue Hundegesetz soll ein Verbot von Kampfhunden enthalten. Das schlägt die vorberatende Kommission des Kantonsrats vor.

VON Erwin Künzi
Das Halten von Hunden, die einem «Rassentyp mit erhöhtem Gefährdungspotential» angehören, soll verboten sein. Welche Hunde zu diesen Rassentypen gehören, soll die Regierung bestimmen. Ein Artikel mit diesem Inhalt soll in das neue Hundegesetz aufgenommen werden, geht es nach dem Willen der vorberatenden Kommission, die von Christian Amsler (FDP, Stetten) präsidiert wird. Dem Entscheid, das Gesetz mit diesem Artikel zu verschärfen, ging laut Kommissionsbericht eine intensive Diskussion voraus.

Verbot bringt nur Scheinsicherheit

Die Gegner einer solchen Bestimmung führten an, Fachleute wie Regierung hätten sich dagegen ausgesprochen, es gebe mehr Beissvorfälle mit Hunden, die nicht zu den als gefährlich geltenden Rassen gehörten, und ein solches Verbot führe nur zu einer Scheinsicherheit und verursache bei der Anwendung Probleme, etwa wenn bei Mischlingen bestimmt werden müsse, zu welcher Rasse der Hund jetzt gehöre. Zudem hätte, falls das Verbot Wirklichkeit werde, der Kanton Schaffhausen neben den Kantonen Wallis und Genf das schärfste Hundegesetz der Schweiz, das zudem von den Gesetzen in den Kantonen Zürich und Thurgau abweichen würde. Die Befürworter waren der Meinung, beim Hundegesetz müsse der Schutz von potentiellen Opfern im Vordergrund stehen. Es gebe zudem keinen einzigen Grund, der das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential rechtfertige. Es brauche Massnahmen, um «tragisch endende Beissvorfälle mit schwersten Körperverletzungen oder Todesfolge» zu verhindern. Die Kommission sprach sich mit sieben zu drei Stimmen bei einer Absenz für das Verbot aus. Sie tat dies im Wissen, dass das Bundesgericht ein solches Verbot als zulässig erklärt und das Genfer Stimmvolk am 24.Februar ein solches Verbot mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 65 Prozent gutgeheissen hatte.

Brisanter Entscheid

Die Kommission war sich aber auch der Brisanz ihres Entscheides bewusst und schrieb deshalb in ihrem Bericht: «Insbesondere wenn der Kantonsrat dem Rassenverbotsantrag der Kommission folgt, wird dies sicherlich unter den Hundehaltern und auch in der gesamten Ostschweiz Wellen schlagen. Dort wäre Schaffhausen nämlich der einzige Kanton, der ein Rassenverbot einführen würde.» Von den aktuell rund 3500 Hunden, die im Kanton Schaffhausen leben, wären rund 40 von einem solchen Verbot betroffen.

Hundemarken beibehalten

Im weiteren beschloss die Kommission mit acht zu zwei Stimmen bei einer Absenz, die bisherigen Hundemarken beizubehalten. Zwar sind seit 2007 alle Hunde mit einem Chip versehen, der ihre eindeutige Identifizierung ermöglicht. Ausschlaggebend für die Beibehaltung der Hundemarken waren für die Kommission vor allem die Argumente der Verwaltungspolizei Schaffhausen, die auf die zahlreichen Vorteile einer Marke hinwies. Diese ermögliche die rasche Identifikation von streunenden, zugelaufenen, verletzten und toten Hunden vor Ort, vor allem auch in den Gemeinden. Nicht angemeldete und nicht versteuerte Hunde könnten rasch ermittelt werden. Zudem könnten die Hundehalter, wenn sie am Schalter ihren Hund versteuern und die Marke beziehen, über Impfpflichten, Hundekurse und ähnliches informiert werden.

Antrag an Kantonsrat

In der Schlussabstimmung sprach sich die Kommission mit neun zu einer Stimme bei einer Absenz für das neue Hundegesetz mit den entsprechenden Änderungen aus und beantragte dem Kantonsrat, dem Hundegesetz in der Fassung der Kommission zuzustimmen.

Quelle http://www.shn.ch/pages/archivartikel.cfm?id=225084&b1=Kampfhundeverbot