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5.2.2008 Schweiz, Zürüch: Kantonsrats-Debatte zum neuen Hundegesetz Kampf den Kampfhunden

Zwei Jahre nach dem Kampfhunde-Drama von Oberglatt berät der Kantonsrat nun ein neues, strengeres Hundegesetz.
(Steffen Riedel - Züricher Unterländer, 05.02.2008)
Der Kantonsrat setzt sich seit gestern mit dem neuen, kantonalen Hundegesetz auseinander. 111 von 180 Kantonsratsmitgliedern haben beschlossen, auf den Gesetzesvorschlag einzutreten und ihn im Detail in der Sitzung vom 3. März weiter zu beraten.
Abgesehen von der SVP, welche das neue Gesetz gestern als unnötig und für die Mehrheit der «anständigen Hundehalter» belastend bezeichnete, unterstützten alle Parteien im Rat die Vorlage und das weitere Vorgehen.
Regeln für Hund und Halter
Das zur Debatte stehende Regelwerk fällt deutlich strenger aus als das alte Hundegesetz von 1971. Die Vorlage ist von der öffentlichen Diskussion geprägt, die nach der Kampfhunde-Attacke von Oberglatt im Winter 2005 ausgelöst worden war. Durch klare Leitplanken für Halter und deren Hunde soll die Mehrheit der Bevölkerung so gut wie möglich vor unangenehmen und gefährlichen Situationen mit Hunden geschützt werden. So schreibt das neue Gesetz allen Hundehaltern Haftpflichtversicherungen vor; Halter von grosse, massigen Hunden müssen zudem obligatorische Kurse mit ihren Tieren absolvieren, und besonders gefährliche Hunde, etwa solche, die landläufig als Kampfhunde bezeichnet werden, dürfen nur noch mit vorgängig zu beantragender Bewilligung angeschafft und gehalten werden.
Gesetz nicht scharf genug
Einer auffallend grossen Minderheit im Kantonsrat, darunter viele Exponenten aus dem Zürcher Unterland, geht das neue Gesetz nicht weit genug. Peter Reinhard (EVP) aus Kloten forderte den Rat mit Nachdruck auf, die landläufig als Kampfhunde bezeichneten besonders gefährlichen Rassen im Kanton zu verbieten und nicht bloss deren Haltung einzuschränken. «Ohne Rasseverbot nehmen Sie in Kauf, dass es früher oder später wieder eine Tragödie wie in Oberglatt geben wird.» Direkt und deutlich nahm sich Reinhard seine Unterländer Ratskollegin Gabriela Winkler aus Oberglatt vor. «Sie haben das Rasseverbot bisher unterstützt, Frau Winkler, jetzt wollen Sie davon nichts mehr wissen.» Wenn sie ihre Haltung nicht korrigiere, sei sie für ihn unglaubwürdig, so Reinhard.
Die Oberglatter FDP-Vertreterin liess den rhetorischen Angriff Reinhards aber nicht auf sich sitzen. «Rasseverbote bringen nichts, und ich war noch nie anderer Meinung», so Winkler.
Ganz anders sah das Thomas Hardegger (SP) aus Rümlang. Für ihn sei ein Verbot von besonders gefährlichen Rassen im neuen Gesetz zwingend. «Denn wir müssen die Bewegungsfreiheit der Mehrheit der Bevölkerung in diesem Kanton schützen», so Hardegger. «Kampfhunde haben im Siedlungsgebiet nichts verloren. Weder mit einer Haltebewilligung, mit Maulkorb oder sonstwie.» Ohne Rasseverbot könne man dies aber nicht wirklich verhindern, und psychisch oder charakterlich sonderbare Menschen könnten sich diese Tiere weiterhin als Statussymbol halten.
Für eine Aufnahme eines Rasseverbotes in das neue Hundegesetz sprach sich auch EDU-Kantonsrat Michael Welz aus Oberembrach aus. «Ohne das Verbot werden die Kampfhunde nicht nur weiterhin bellen, sondern irgendwann auch wieder beissen.»

Quelle: http://www.zuonline.ch/storys/storys.cfm?vID=11043

Kanton Zürich, Kein Eintreten auf das Hundegesetz

Die SVP hat im Zürcher Kantonsrat eine Niederlage hinnehmen müssen. Ihr Antrag, auf das Hundegesetz gar nicht einzutreten, wurde mit 111 zu 52 Stimmen gebodigt.
Muss man das aus dem Jahr 1971 stammende Hundegesetz total überarbeiten? Ja, sagte gestern die Mehrheit des Kantonsrats. Der Tod des Kindergartenschülers Süleyman im Dezember 2005 in Oberglatt, der von drei Pitbullterriers angefallen und totgebissen worden ist, hat nicht nur für Empörung gesorgt, sondern auch zur Meinung geführt, gewisse Gesetzesverschärfungen seien nötig, damit die Gefahr, die von bissigen Hunden ausgeht, möglichst minimiert werden könne.
Wie Christoph Holenstein (CVP, Zürich) als Kommissionspräsident ausführte, muss künftig jeder Hundehalter eine Haftpflichtversicherung haben, damit im Unglücksfall der Schaden vergütet wird. Wer grosse oder besonders massige Hunde halten will, muss eine anerkannte Hundeausbildung absolvieren. Und wer Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial besitzen will – sie werden gemeinhin als Kampfhunde bezeichnet –, braucht sogar eine Haltebewilligung.
Damit auch Kinder den Umgang mit Hunden lernen, werden in der Schule Lektionen angeboten. Die Neuerungen verursachen der Verwaltung höhere Kosten, die durch eine höhere Hundeabgabe gedeckt werden.
Keine totale Sicherheit
Die meisten Redner waren mit einer Gesetzesverschärfung einverstanden. Die Sicherheit der Bevölkerung müsse erhöht werden. Betont wurde aber auch, eine hundertprozentige Sicherheit werde sich nicht herstellen lassen.
Renate Büchi (SP, Richterswil) konnte aus eigenem Erleben mitteilen, Hunde machten Freude; sie seien als aufmerksame Wächter nützlich, aber auch als Tröster einsamer Menschen. Trotzdem seien Regeln nötig. Thomas Hardegger (SP, Rümlang) fügte bei, er möchte nicht, dass ihm Hunde Angst einjagten, wenn er irgendwo unterwegs sei. «Es geht um unsere Bewegungsfreiheit», sagte er, daher seien gewisse Einschränkungen für Hundehalter zulässig.
Auch die meisten andern Fraktionen waren mit einer Verschärfung der Regeln einverstanden, wobei der Sprecher der FDP sehr sorgsam formulierte: «Wir können uns mit dem Gesetz anfreunden.» Und Sicherheitsdirektor Hans Hollenstein betonte, es gehe um einen heiklen Bereich, der vernünftig geregelt werden solle.
Überreglementierung
Nur die SVP war völlig anderer Meinung. Kleinere Anpassungen des heutigen Gesetzes würden genügen, meinte Fraktionssprecher René Isler (SVP, Winterthur). Das Gesetz führe zu einer Überreglementierung, die bloss Unannehmlichkeiten und hohe Kosten mit sich bringe.
Dass auch für Rehpinscher eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden müsse, sei unsinnig. Die meisten Halter der 60 000 Hunde im Kanton Zürich kämen ihrer Verantwortung schon heute vorbildlich nach. «Diesem Gesetz werden wir sicher nicht zustimmen», gab er zu verstehen.
Christopher Vohdin (SVP, Zürich) war völlig derselben Meinung, und zwar, wie er verriet, obschon er schon dreimal von einem Hund gebissen worden sei. Am schärfsten wollten Thomas Ziegler (EVP, Elgg) und Michael Welz (EDU, Oberembrach) das Gesetz formuliert haben: «Kampfhunde brauchen wir nicht», erklärte Ziegler, und ein Verbot sei besser als bloss eine Bewilligungspflicht.
«Ein Hund, der nicht da ist, beisst auch nicht», war seine einfache Logik. Und Welz fügte bibelfest bei: «Das Hundegesetz darf nicht zum Hohelied einer liberalen Ordnung verkommen.» Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial seien schlicht zu verbieten.
Zu einer Abstimmung über die einzelnen Paragrafen und damit auch über ein Kampfhundeverbot kam es noch nicht; für den EVP/EDU-Antrag äusserte nur noch die SP Sympathien. Damit dürfte dieser Antrag, wenn er am 3. März zur Abstimmung kommt, kaum eine Mehrheit finden. Gegen Eintreten stimmen allein die SVP-Mitglieder. (mz/abr/dge)

Quelle: http://www.limmattalonline.ch/pages/index.cfm?dom=117&rub=...