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04.12.2007 Schweiz: Tessiner Politiker wollen Pitbulls verbieten

Mit dem Tessin diskutiert ein weiterer Kanton über ein Verbot von Kampfhunden. Auf Bundesebene ist die Debatte jedoch steckengeblieben.
«Der Regierungsrat erlässt eine Liste jener Hunderassen, deren Haltung im Kanton Tessin verboten ist.» Diesen Passus will die zuständige Grossratskommission ins neue Tessiner Hundegesetz schreiben. Die Kommissionsmehrheit ist überzeugt, dass es ein Verbot braucht, um insbesondere Kinder vor gefährlichen Hunden zu schützen. Sie stellt sich damit gegen die Regierung, die zwar ebenfalls schärfere Bestimmungen vorschlägt, aber das Verbot gewisser Rassen nicht für tauglich hält.
Noch ist offen, wer sich durchsetzt, denn die für heute geplante Debatte im Grossrat musste aus Zeitgründen verschoben werden. Hinter den Kulissen verhandeln derweil Vertreter beider Lager über eine Kannformel als Kompromiss: Sie würde ein Kampfhundeverbot ermöglichen, aber nicht mehr zwingend vorschreiben.
Über schärfere Hundegesetze wird in der Schweiz seit dem tragischen Vorfall vom Dezember 2005 diskutiert. Damals haben drei Pitbulls in Oberglatt einen Kindergärtler zu Tode gebissen. Die schärfsten Bestimmungen hat gleich danach der Kanton Wallis erlassen, wo die Haltung von 12 Rassen verboten ist. Das Bundesgericht hat diesen Ansatz im April 2007 als verfassungskonform erklärt. Ein Pitbullverbot verfügt hat Freiburg. Die Baselländer Stimmbürger haben am 26. November einem Gesetz zugestimmt, das den Maulkorb- und Leinenzwang erlaubt. Zudem kann die Regierung die Haltung von Kampfhunden verbieten oder einschränken.
Ein schärferes Hundegesetz ist auch in Zürich aufgegleist. Die zuständige Kommission des Kantonsrats hat Ende November dem Vorschlag der Regierung zugestimmt. Dieser sieht kein Verbot vor, aber eine Bewilligungspflicht für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial. Hingegen steckt die Diskussion auf Bundesebene fest. Gegen den Willen des Bundesrats verlangen zwar National- und Ständerat konkrete Massnahmen zum Schutz vor gefährlichen Hunden. Aber in der Vernehmlassung sind sowohl ein Kampfhundeverbot als auch die Einteilung der Hunderassen in drei Gefährdungskategorien durchgefallen. Deshalb muss die zuständige Nationalratskommission ihre Arbeit praktisch von vorne beginnen.
Quelle: http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/schweiz/820137.html