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27.09.2007: Schweiz - Gegen Verbot bestimmter Hunderassen

Massnahmen gegen gefährliche Hunde bleiben umstritten

Dass die Haltung gefährlicher Hunde in der Schweiz geregelt werden muss, wird kaum bestritten. Während eine Ausdehnung der Halterhaftung unterschiedlich beurteilt wird, stösst ein Rassenverbot auf Ablehnung. ...
 (sda) Ende der Woche läuft die Frist zur Vernehmlassung zweier Gesetzesentwürfe ab, welche die Bevölkerung vor gefährlichen Hunden schützen soll. Ein Vorschlag der nationalrätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) sieht vor, dass der Bundesrat Hunde nach ihrer Gefährlichkeit in Kategorien einteilt.
Ein Verbot gewisser Rassen wird von keiner Partei befürwortet. Die Gefährlichkeit eines Hundes hänge vor allem von der Haltung ab, hält die SP fest. Sie möchte, dass der Bundesrat in einer Verordnung die Einteilung der Hunde in drei Kategorien nach der Gefährlichkeit regelt.

Heikle Aufgabe

Die CVP hat dagegen Zweifel an dieser Einteilung, die nach Körpergewicht, -grösse und dem Rassetyp eines Hundes beurteilt, wie gefährlich das Tier ist. Der Bundesrat übernehme damit eine heikle Aufgabe, die die Sicherheit nicht garantiere.
Direkter drückt sich die SVP aus: Eine solche Einteilung führe zu einem «administrativen Wirrwarr»; die Kriterien seien nicht geeignet, die Gefährlichkeit einzuschätzen. Der Vorschlag sei zudem widersprüchlich und ein «politisch motivierter Schnellschuss», der die Halter einschränke, aber nicht zu mehr Sicherheit führe.

Experten dagegen

Die Spezialisten sind einhellig gegen die Kategorisierung der Hunde. Ein Säugling könne auch von einem Dackel getötet werden, wie die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) mit Hinweis auf ein deutsches Beispiel festhält. Mehr als die Hälfte der 500'000 Hunde in der Schweiz wäre laut der GST nach dem Vorschlag bewilligungspflichtig.
Für die «Stiftung für das Tier im Recht» gehen die vorgeschlagenen Massnahmen vor allem zu Lasten der Hunde. Unverhältnismässig sei auch die vorgesehene generelle Leinenpflicht im öffentlichen Raum und in überbautem Gebiet. Das schränke das natürliche Verhalten der Hunde ein.

Haftung verschärfen

Die Experten halten auch eine Ausdehnung der Haftung für die Halter nicht als wirkungsvoll für den Schutz der Bevölkerung. Eine Änderung im Obligationenrecht soll nämlich die Haftpflicht für Halter von gefährlichen Hunden verschärfen.
Für die GST hat sich die aktuelle Regelung bewährt. Die Einstufung von Hunden als Gefahrenquelle wie Atomkraftwerke und Sprengmittel sei «unangemessen».
Ausserdem liessen sich die wenigen unverantwortlichen Personen, die gefährliche Hunde hielten, von solchen Massnahmen nicht beeinflussen, hält die Kynologische Gesellschaft fest.

Parteien für Ausweitung

Die Parteien dagegen befürworten die Ausweitung der Haftpflicht. SVP und CVP verlangen, dass die Haftpflicht auf alle Hunde ausgedehnt wird und nicht nur wie geplant auf die gefährlichen. Die SP möchte sogar alle Tiere einschliessen, die von Menschen gehalten werden.
SP und CVP begrüssen ebenfalls die Einführung einer obligatorischen Haftpflichtversicherung. Die Stellungnahme der FDP zu den beiden Entwürfen geht am Montag ein. 

Quelle: http://www.nzz.ch/nachrichten/zuerich/aktuell/gegen_verbot_bestimmter_hunderassen_1.555241.html